Wer einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragt, kauft keine beliebige Dienstleistung. Es geht um Vertrauen, Fachkompetenz und häufig um Entscheidungen mit erheblichen wirtschaftlichen oder persönlichen Folgen.
Genau deshalb kann LinkedIn für Kanzleien besonders interessant sein. Anders als klassische Werbung setzt LinkedIn nicht erst dort an, wo jemand aktiv nach anwaltlicher Unterstützung sucht. Anwält:innen können bereits wesentlich früher sichtbar werden: indem sie rechtliche Entwicklungen erklären, eine fachliche Position beziehen und regelmäßig zeigen, womit sie sich beschäftigen. Wenn einige Monate später tatsächlich rechtliche Unterstützung benötigt wird, ist die Kanzlei dann keine Unbekannte mehr.
Dass die potenzielle Reichweite mittlerweile beträchtlich ist, zeigen auch aktuelle Zahlen: Für Österreich weisen Plattform- und Marktdaten im Sommer 2026 rund 3,3 Millionen registrierte LinkedIn-Mitglieder aus – wobei zwischen registrierten Mitgliedern und tatsächlich aktiven Nutzer:innen unterschieden werden muss.
LinkedIn sollte für Anwält:innen deshalb nicht einfach als weiteres soziales Netzwerk verstanden werden. Richtig eingesetzt ist LinkedIn digitales Empfehlungsmarketing.
Warum LinkedIn für Anwält:innen besonders interessant ist
Der größte Vorteil von LinkedIn liegt nicht in der Reichweite – Instagram oder Facebook erreichen je nach Zielgruppe wesentlich größere Massen. LinkedIn bietet stattdessen etwas anderes: beruflichen Kontext. Geschäftsführer:innen, HR-Verantwortliche, Steuerberater:innen, Immobilienentwickler:innen, Ärzt:innen, Unternehmensjurist:innen, Gründer:innen und andere Entscheidungsträger:innen nutzen die Plattform bereits mit einem beruflichen Mindset.
Für Wirtschaftskanzleien und Anwält:innen mit B2B-Schwerpunkten ist das besonders interessant – etwa in Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz, IT-Recht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmensrecht, M&A, IP-Recht, Vergaberecht oder Wirtschaftsstrafrecht. Aber auch für stärker auf Privatpersonen ausgerichtete Kanzleien kann LinkedIn funktionieren – dann eher über Reputation, Empfehlungen und das persönliche Netzwerk als über unmittelbare Mandatsakquise.
Hinzu kommt: Anwaltssuche ist Vertrauenssache. Eine gemeinsam von Edelman und LinkedIn durchgeführte Untersuchung zeigt, dass 73 Prozent der befragten Entscheidungsträger:innen Thought-Leadership-Inhalte für eine vertrauenswürdigere Grundlage zur Beurteilung von Kompetenz halten als klassische Marketingmaterialien. Für Rechtsanwält:innen ist das eine beinahe ideale Ausgangssituation: Ihr wertvollstes Marketing-Asset – die fachliche Expertise – besitzen sie bereits. Die Aufgabe besteht nur darin, diese Expertise verständlich sichtbar zu machen.
Unternehmensseite oder persönliches Profil?
Eine Kanzlei sollte beides besitzen – die Rollen sind aber unterschiedlich.
Die Unternehmensseite ist die institutionelle Visitenkarte: Kanzleinews, neue Mitarbeiter:innen, Veranstaltungen, Publikationen, Stellenangebote, große Fachbeiträge und ausgewählte Mandatsmeldungen gehören dorthin.
Die eigentliche fachliche Reichweite sollte jedoch nicht ausschließlich von der Kanzleiseite ausgehen. LinkedIn selbst weist in seinen Untersuchungen darauf hin, dass B2B-Zielgruppen zunehmend Inhalte konkreter Expert:innen bevorzugen: 67 Prozent der Befragten bevorzugten Thought Leadership mit einer identifizierbaren Autorin oder einem identifizierbaren Autor gegenüber einer anonymen Unternehmensstimme.
Für Kanzleien ergibt sich daraus eine einfache Strategie: Die Kanzlei liefert die Marke, die Anwält:innen liefern die Stimmen dazu. Bei kleineren Kanzleien steht daher meist der persönliche LinkedIn-Auftritt des Kanzleiinhabers oder der Kanzleiinhaberin im Mittelpunkt. Bei größeren Kanzleien können mehrere Personen unterschiedliche Themen besetzen – etwa eine Partnerin für Arbeitsrecht, ein Partner für Datenschutz und eine weitere Person für Gesellschaftsrecht. Dadurch entsteht mit der Zeit nicht nur eine Kanzleimarke, sondern ein Netzwerk sichtbarer Expert:innen.
Hier ein Beispiel aus der Praxis: die LinkedIn-Unternehmensseite von es.law und das dazugehörige persönliche Profil von Rechtsanwalt Dr. Elias Schönborn.
LinkedIn Marketing für Anwälte beginnt mit einer klaren Positionierung
Der häufigste Fehler passiert bereits vor dem ersten Posting: Viele Profile versuchen zu zeigen, was die Kanzlei alles kann. Erfolgreiches LinkedIn Marketing zeigt dagegen zuerst, wofür eine bestimmte Person stehen soll.
„Rechtsanwalt | Gesellschaftsrecht | Immobilienrecht | Vertragsrecht | Prozessführung“ beschreibt zwar Tätigkeitsbereiche, schafft aber kaum ein Profil. Interessanter wäre beispielsweise:
„Ich unterstütze Gründer:innen und mittelständische Unternehmen bei Gesellschaftsrecht, Beteiligungen und Unternehmensnachfolge.“
Oder: „Arbeitsrecht für Arbeitgeber:innen – von der Gestaltung des Dienstvertrags bis zur Trennung von Führungskräften.“
Damit wird sofort klar, für wen die Person relevant ist. Die Positionierung sollte anschließend durch das gesamte Profil laufen: Titelzeile, Infobereich, Profilbanner, hervorgehobene Inhalte und die veröffentlichten Beiträge. Dabei sollte LinkedIn nicht isoliert betrachtet werden, sondern Teil einer übergeordneten Marketingstrategie für die Kanzlei sein.
Profil-Checkliste für Anwält:innen
Bevor der erste Beitrag veröffentlicht wird, lohnt sich ein kurzer Profil-Check:
- Profilfoto: aktuell, professionell, freundlich – kein Passfoto-Stil
- Titelbild/Banner: Positionierung, Kanzleiname und ggf. Kontaktweg sichtbar integrieren
- Headline: Zielgruppe und Spezialisierung statt reiner Berufsbezeichnung
- Infobereich: in der ersten Zeile das Problem der Zielgruppe adressieren, nicht den eigenen Werdegang
- Hervorgehobene Beiträge: die drei bis fünf stärksten Fachbeiträge oder Leistungsseiten anpinnen
- Kontaktinfos: Website, ggf. Terminbuchung oder E-Mail hinterlegen
- Sprache: je nach Zielgruppe zusätzlich ein englisches Profil erwägen (v. a. bei internationalen Mandant:innen)
Welche Inhalte sollten Anwält:innen auf LinkedIn veröffentlichen?
Das Ziel ist nicht, möglichst viel juristisches Wissen kostenlos preiszugeben, sondern sichtbar zu machen, wie Sie juristische Probleme beurteilen. Ein guter Beitrag beantwortet deshalb nicht nur die Frage „Was steht im Gesetz?“, sondern vor allem: „Was bedeutet das für meine Zielgruppe?“
Statt „Das NISG 2026 tritt am 1. Oktober in Kraft“ wird daraus beispielsweise:
„Mit 1. Oktober 2026 gelten in Österreich neue NIS2-Vorgaben für deutlich mehr Unternehmen. Besonders wichtig für Geschäftsführer:innen: Die Verantwortung für die Cybersicherheit endet nicht bei der IT-Abteilung.“
Danach folgen die wichtigsten Konsequenzen. Genau dieses Muster lässt sich derzeit auch bei erfolgreichen österreichischen Kanzleien beobachten.
Best Practice aus Österreich: Was erfolgreiche Kanzleien bereits richtig machen
Ein Blick auf österreichische Kanzleien zeigt, dass erfolgreiche LinkedIn-Kommunikation zunehmend weg von reinen Kanzleimeldungen und hin zu nutzwertorientierter Fachkommunikation geht.
Binder Grösswang arbeitet ähnlich: Themen wie NIS2, AI Act oder energierechtliche Fristen werden häufig unmittelbar an eine konkrete Handlungssituation geknüpft – Was tritt wann in Kraft? Wer ist betroffen? Welche Dokumentation sollte vorbereitet werden?
DORDA verbindet aktuelle Entscheidungen und regulatorische Entwicklungen regelmäßig mit konkreten Praxisauswirkungen. Bei einer aktuellen OGH-Entscheidung zur Gründungstheorie werden nicht nur Urteil und Geschäftszahl genannt, sondern unmittelbar Punkte wie Rechtssicherheit, Planbarkeit und mögliche steuerliche Folgen abgeleitet. Auch bei neuen Regeln zu elektronischen Beweismitteln stehen die Konsequenzen für Unternehmen und Verfahren im Vordergrund.
Schoenherr zeigt, wie sich aus Content ein wiederkehrendes Format entwickeln lässt: Fachliche Entwicklungen werden unter anderem in laufenden Legal-Insights- und Newsletter-Formaten gebündelt. Dadurch entsteht nicht bei jedem Beitrag ein neues Konzept, sondern ein Format, das Nutzer:innen wiedererkennen.



Interessant ist außerdem der persönliche Auftritt einzelner Anwält:innen: Axel Anderl (DORDA) kombiniert fachliche Themen aus IT-, Datenschutz- und IP-Recht mit Veranstaltungen, persönlichen Kommentaren und gelegentlichen Einblicken in sein Interesse an Kunst – das Profil bleibt fachlich klar positioniert, wirkt aber deutlich persönlicher als eine reine Kanzleiseite. Auch kleinere Auftritte zeigen, dass komplexe Themen nicht kompliziert dargestellt werden müssen: Daniel Wagner arbeitet beispielsweise mit konkreten Ausgangssituationen wie einer Hausdurchsuchung im Unternehmen oder Aufbewahrungspflichten und übersetzt diese in praktische Fragestellungen.
Die Gemeinsamkeit dieser Beispiele ist wichtiger als Followerzahlen: Es wird nicht nur über die Kanzlei gesprochen, sondern vor allem über Themen, die für potenzielle Mandant:innen relevant sind.
Die besten Themen kommen aus dem Kanzleialltag
Viele Anwält:innen glauben, jede Woche ein völlig neues Thema „erfinden“ zu müssen. Das ist nicht notwendig – die beste Content-Recherche findet häufig während des Arbeitstags statt. Jede Frage, die Mandant:innen wiederholt stellen, kann ein LinkedIn-Beitrag sein.
Eine einfache Themenliste für die nächsten Monate:
- „Diese drei Fehler sehen wir regelmäßig bei Geschäftsführer-Dienstverträgen.“
- „Eine GmbH gründen: Wann ein Mustervertrag nicht mehr ausreicht.“
- „NIS2: Diese Frage stellen uns Geschäftsführer:innen derzeit am häufigsten.“
- „Darf ein Arbeitgeber private WhatsApp-Nachrichten als Beweis verwenden?“
- „Was passiert eigentlich rechtlich, wenn ein Geschäftsführer plötzlich ausfällt?“
- „Drei Klauseln, die wir in Mietverträgen immer wieder problematisch finden.“
- „Der OGH hat entschieden: Was bedeutet das Urteil tatsächlich für Unternehmen?“
- „Warum ein Gesellschafterstreit häufig lange vor der ersten Klage beginnt.“
- „Was Unternehmer:innen vor einer Betriebsübergabe rechtlich klären sollten.“
- „Ein typisches Problem aus der Beratungspraxis: Wo liegt dabei häufig das eigentliche rechtliche Risiko?“
- „Was sich durch die neue Gesetzeslage ab 1. Oktober ändert.“
- „Diese fünf Unterlagen sollten Sie zu einem Erstgespräch zu diesem Thema mitbringen.“
Wichtig ist die Perspektive: vom Problem der Leser:innen ausgehen, nicht von der juristischen Systematik. Ein Fachartikel heißt vielleicht „Änderungen des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes“. Ein LinkedIn-Post darf dagegen beginnen mit: „Ab Oktober trägt die Geschäftsführung bei NIS2 ein Risiko, das viele Unternehmen noch immer ausschließlich bei ihrer IT-Abteilung sehen.“ Das weckt Interesse, ohne unseriös zu werden.
Ein einfacher Aufbau für gute LinkedIn-Posts
Ein funktionierender Fachbeitrag braucht keine ausgeklügelte Werbetexter:innen-Formel. Vier Elemente reichen meistens:
- Ein konkreter Aufhänger – eine neue Entscheidung, eine typische Mandantenfrage, ein verbreiteter Irrtum oder eine Beobachtung aus der Praxis
- Die Einordnung – warum ist das Thema relevant?
- Der Hauptteil – drei bis fünf konkrete Erkenntnisse oder Handlungsempfehlungen
- Der Abschluss – nicht zwingend „Jetzt Beratung buchen“, sondern oft eine niedrigere Schwelle: eine Frage, ein weiterführender Fachartikel oder der Hinweis, dass Sie mit diesem Thema regelmäßig arbeiten
Der wichtigste Unterschied zur klassischen Kanzlei-Website: Auf LinkedIn darf eine Person stärker erkennbar sein. Eine klare Meinung wie „Aus meiner Sicht unterschätzen Unternehmen hier vor allem einen Punkt …“ ist häufig interessanter als ein weiterer neutraler Gesetzesüberblick.
Welche Formate funktionieren?
Der klassische Textbeitrag bleibt für Anwält:innen sehr gut geeignet – gerade komplexe Sachverhalte lassen sich damit schnell erklären.
Daneben sind Dokument-Posts interessant: LinkedIn ermöglicht den Upload von PDF-, Word- und PowerPoint-Dokumenten direkt in Beiträge und nennt unter anderem Insights, Trends und Wissensvermittlung als geeignete Einsatzbereiche. Für Kanzleien lassen sich daraus kompakte Checklisten oder „5 Dinge, die Unternehmen jetzt wissen müssen“-Dokumente entwickeln.
Auch Video wird wichtiger. LinkedIn hebt Short-Form-Video in seinen aktuellen B2B-Auswertungen als besonders relevantes Format hervor. Das bedeutet für Anwält:innen aber nicht, plötzlich täglich Reels produzieren zu müssen – ein ruhig aufgenommenes 60- bis 120-Sekunden-Video zu einer aktuellen Entscheidung kann vollkommen ausreichen.
Für Personen oder Kanzleien mit klarem fachlichem Schwerpunkt kann außerdem ein LinkedIn-Newsletter interessant sein. Newsletter können abonniert werden; bei neuen Ausgaben können Abonnent:innen je nach Einstellungen über LinkedIn, Push-Benachrichtigung oder E-Mail informiert werden.
Wie oft sollten Anwält:innen auf LinkedIn posten?
Tägliches Posten ist für die meisten Kanzleien weder notwendig noch realistisch – wichtiger ist Kontinuität. Für den Einstieg empfehlen wir ein bis zwei hochwertige Beiträge pro Woche. Wer ausreichend Themen und Ressourcen hat, kann später auf zwei bis drei Beiträge erhöhen.
Dazu ein Punkt, der häufig vergessen wird: LinkedIn ist ein Netzwerk und keine Litfaßsäule. Wer nur eigene Beiträge veröffentlicht und ansonsten nie mit anderen interagiert, verschenkt einen wesentlichen Teil der Plattform. Zehn Minuten an mehreren Tagen pro Woche reichen bereits, um Beiträge relevanter Personen zu lesen, sinnvoll zu kommentieren und neue Kontakte aufzubauen.
Ein Kommentar sollte dabei wie ein kleiner eigener Beitrag behandelt werden: „Gratulation!“ schafft kaum Sichtbarkeit, eine zusätzliche fachliche Perspektive dagegen schon – etwa eine ergänzende Praxiserfahrung, ein abweichender Aspekt oder eine kurze Einordnung, warum das Thema relevant ist. Wer regelmäßig unter Beiträgen von Mandant:innen, Steuerberater:innen oder anderen Multiplikator:innen sichtbar wird, baut Beziehungen auf, lange bevor ein eigener Beitrag überhaupt gepostet wird.
70 Prozent Expertise, 20 Prozent Persönlichkeit, 10 Prozent Kanzlei
Als redaktionelle Orientierung kann eine einfache Mischung helfen. Der Großteil der Beiträge sollte Fachwissen vermitteln: Entscheidungen, Gesetzesänderungen, typische Fehler, Checklisten, Einschätzungen und Praxistipps. Daneben darf sichtbar werden, wer hinter der Expertise steht – Vorträge, Veranstaltungen, ein Einblick in den Kanzleialltag oder gelegentlich persönliche Interessen machen ein Profil menschlicher. Reine Kanzleiwerbung sollte dagegen die Ausnahme bleiben.
Wenn jeder zweite Beitrag aus „Wir freuen uns …“, „Wir sind stolz …“ oder einem Ranking besteht, entsteht zwar ein digitales Kanzleiarchiv – aber nur selten ein Profil, dem jemand wegen seiner Inhalte folgt.
Das Standesrecht gilt selbstverständlich auch auf LinkedIn
Rechtsanwält:innen dürfen in Österreich werben. § 10 Abs. 5 RAO erlaubt Werbung, soweit sie wahr und sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und mit den Berufspflichten im Einklang steht.
§ 47 RL-BA 2015 konkretisiert diese Vorgaben. Die derzeit veröffentlichte Fassung vom 16. September 2025 erlaubt Werbung, sofern sie wahr, sachlich sowie mit Ehre, Ansehen und Berufspflichten vereinbar ist. Unzulässig sind insbesondere marktschreierische Selbstanpreisung, Werbung unter Bezug auf eine individualisierte andere Kanzlei, Mandatsakquisition unter Ausnutzung einer Zwangssituation sowie die Nennung von Klient:innen ohne deren Einwilligung.
Der OGH stellt zudem klar, dass grundsätzlich jede Kommunikationsform des anwaltlichen Außenauftritts Werbung sein kann und dem Wahrheits- und Sachlichkeitsgebot entsprechen muss – auch irreführende Angaben können daher problematisch sein. Für LinkedIn bedeutet das: keine unrealistischen Erfolgsaussagen, keine künstlich aufgeblasenen Spezialisierungen und keine Darstellung der Kanzlei, die einen falschen Eindruck über Größe, Qualifikation oder tatsächliche Tätigkeit vermittelt.
Besonders vorsichtig sollte mit Mandaten umgegangen werden. § 9 RAO verpflichtet Rechtsanwält:innen zur Verschwiegenheit über anvertraute Angelegenheiten und weitere beruflich bekannt gewordene Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Partei liegt. Ein „spannender Fall aus dieser Woche“ sollte daher nicht deshalb veröffentlicht werden, weil Name und Firmenlogo entfernt wurden – auch Kombinationen aus Branche, Sachverhalt, Zeitpunkt, Unternehmensgröße oder Ort können einen Fall identifizierbar machen. Im Zweifel gilt: Lieber aus dem juristischen Problem einen allgemeinen Beitrag machen als aus dem konkreten Mandat eine Story.
Vorsicht bei LinkedIn-Kaltakquise
Eine beliebte LinkedIn-Strategie lautet: Zielpersonen suchen, Kontaktanfrage schicken und anschließend automatisiert eine Verkaufsnachricht senden. Für österreichische Kanzleien ist das schon aus strategischer Sicht wenig attraktiv – und rechtlich sollte man dabei ebenfalls vorsichtig sein.
§ 174 TKG 2021 enthält strenge Regeln für unerbetene elektronische Direktwerbung. Werbliche elektronische Nachrichten benötigen grundsätzlich eine entsprechende Grundlage beziehungsweise Einwilligung. LinkedIn-Direktnachrichten sollten deshalb nicht als vermeintliches Schlupfloch für elektronische Kaltakquise betrachtet werden. LinkedIn selbst hat bei Sponsored Messaging innerhalb der EU mittlerweile ein Einwilligungsmodell: Entsprechende Anzeigen werden nur Mitgliedern im Nachrichtenbereich ausgespielt, die dieser Werbeform zugestimmt haben.
Strategisch ist ohnehin der umgekehrte Weg besser: Nicht 500 Personen anschreiben, sondern dafür sorgen, dass 500 relevante Personen regelmäßig etwas Sinnvolles von Ihnen lesen.
Von einem Fachartikel zu fünf LinkedIn-Inhalten
LinkedIn Marketing muss nicht bedeuten, noch mehr Content zu produzieren. Kanzleien verfügen häufig bereits über Blogartikel, Vorträge, Newsletter und Mandanteninformationen – diese Inhalte können mehrfach genutzt werden.
Aus einem ausführlichen Fachartikel über eine Gesetzesänderung entstehen beispielsweise ein kurzer Überblick, ein Beitrag zu einem besonders wichtigen Detail, eine PDF-Checkliste, ein kurzes Video und einige Wochen später ein FAQ-Posting. Umgekehrt können LinkedIn-Beiträge Hinweise darauf geben, welche Themen einen ausführlichen Beitrag auf der eigenen Website verdienen.
Genau deshalb sollten Content Marketing für Anwälte und LinkedIn nicht getrennt geplant werden – ein Thema sollte möglichst über mehrere Kanäle funktionieren.
LinkedIn ist nicht Ihre Website
Ein wichtiger strategischer Punkt wird häufig übersehen: Die Reichweite auf LinkedIn bleibt von einer fremden Plattform und deren Regeln abhängig. Eine Kanzlei sollte deshalb nicht versuchen, ihre gesamte Onlinepräsenz innerhalb einer Plattform aufzubauen. LinkedIn erzeugt Aufmerksamkeit und Vertrauen – die eigene Website übernimmt anschließend die Aufgabe, Interessent:innen tiefer zu informieren und in eine Anfrage zu führen.
Ein typischer Weg: LinkedIn-Beitrag → Profil → Fachartikel oder Leistungsseite → Kanzlei-Website → Kontaktaufnahme.
Genau deshalb muss die Positionierung auf beiden Plattformen zusammenpassen. Wer auf LinkedIn als Spezialist:in für Unternehmensnachfolge auftritt, auf der Website aber nur eine allgemeine Seite „Unsere Leistungen“ mit zwölf Rechtsgebieten anbietet, verliert einen großen Teil dieses Effekts.
Eine professionelle Kanzlei-Website sollte die auf LinkedIn aufgebaute Expertise deshalb fortsetzen: mit klaren Leistungsseiten, Fachartikeln, konkreten Ansprechpartner:innen und einer unkomplizierten Kontaktmöglichkeit.
Likes sind nicht das wichtigste LinkedIn-Ziel
Ein Beitrag mit 80 Likes ist nicht automatisch erfolgreicher als ein Beitrag mit acht – entscheidend ist, wer ihn gesehen und darauf reagiert hat. Für eine spezialisierte Wirtschaftskanzlei können fünf neue Kontakte zu CFOs, Geschäftsführer:innen oder Steuerberater:innen erheblich wertvoller sein als Tausende zufällige Impressionen.
Deshalb sollten Kanzleien unterschiedliche Ebenen messen:
Zusätzlich sollte im Erstgespräch möglichst erfasst werden, wie Interessent:innen auf die Kanzlei aufmerksam geworden sind. Denn gerade bei LinkedIn läuft die Customer Journey selten so: „Posting gesehen → sofort angerufen.“ Häufiger lautet sie: „Schon öfter Beiträge gesehen → Profil angesehen → gegoogelt → Website besucht → einige Wochen später Anfrage gestellt.“
Die häufigsten Fehler beim LinkedIn Marketing für Anwälte
Die meisten Kanzleien scheitern auf LinkedIn nicht an zu wenig Fachwissen, sondern an fehlender Konsequenz oder daran, Fachwissen nicht aus Sicht der Zielgruppe aufzubereiten. Typische Probleme:
- Profile, die gleichzeitig jedes Rechtsgebiet besetzen wollen
- Beiträge, die fast ausschließlich aus Kanzleinews und Rankings bestehen
- unbearbeitete Links auf neue Blogartikel ohne eigene Einordnung
- juristische Texte, die wie ein Zeitschriftenaufsatz formuliert sind
- generische KI-Beiträge ohne erkennbare Meinung
- wochenlange Aktivität, gefolgt von drei Monaten Funkstille
- regelmäßige Postings, während die Website keinerlei passende Informationen oder Kontaktmöglichkeiten bietet
Das Gegenmodell ist wesentlich einfacher: Ein klares Thema. Eine erkennbare Person. Regelmäßig hilfreiche Inhalte. Und eine Website, die dieses Vertrauen in eine Anfrage weiterführt.
Fazit: LinkedIn funktioniert für Anwält:innen nicht wie klassische Werbung
LinkedIn Marketing für Anwält:innen bedeutet nicht, die eigene Kanzlei zweimal pro Woche zu bewerben. Die Plattform funktioniert am besten, wenn Rechtsanwält:innen dort etwas zeigen, das sie im Berufsalltag ohnehin jeden Tag leisten: Sachverhalte einordnen, Entwicklungen erklären, Risiken erkennen und komplexe Fragen verständlich machen.
Wer das regelmäßig tut, baut mit der Zeit einen wichtigen digitalen Vermögenswert auf: fachliche Bekanntheit bei genau den Menschen, die später Mandant:innen, Empfehlungsgeber:innen oder Mitarbeiter:innen werden können. Und genau darin liegt der Unterschied zwischen ein paar LinkedIn-Postings und einer echten Marketingstrategie.
Sie möchten LinkedIn systematisch für Ihre Kanzlei nutzen?
Ein guter LinkedIn-Auftritt endet nicht beim Posting. Damit aus Sichtbarkeit tatsächlich neue Kontakte und Mandatsanfragen entstehen, müssen Positionierung, Content, Kanzlei-Website, SEO und Conversion zusammenspielen.
tech4legal unterstützt Rechtsanwält:innen und Kanzleien dabei, genau dieses System aufzubauen: von der strategischen Positionierung und Themenplanung über Fachcontent und Social-Media-Vorlagen bis zur suchmaschinenoptimierten Kanzlei-Website und messbaren Online-Marketing-Strategie.
FAQ: LinkedIn Marketing für Anwälte
Lohnt sich LinkedIn auch für Einzelanwält:innen?
Ja. Gerade Einzelanwält:innen können davon profitieren, weil Kanzleimarke und persönliche Expertise eng miteinander verbunden sind. Wichtig ist eine klare Positionierung: Statt sämtliche Rechtsgebiete abzubilden, sollte deutlich werden, für welche Probleme und Zielgruppen Sie besonders häufig tätig sind.
Wie oft sollten Anwält:innen auf LinkedIn posten?
Für den Einstieg reichen ein bis zwei hochwertige Beiträge pro Woche. Kontinuität ist wichtiger als möglichst hohe Frequenz. Zusätzlich sollten Anwält:innen regelmäßig mit relevanten Beiträgen anderer Personen interagieren.
Sollte eine Kanzlei über das persönliche Profil oder die Unternehmensseite posten?
Idealerweise über beide. Die Unternehmensseite dient der Kanzleimarke, während persönliche Profile für Fachmeinungen, Einordnungen und den Aufbau persönlicher Beziehungen besonders wichtig sind. Fachliche Inhalte sollten daher nicht ausschließlich über die Kanzleiseite veröffentlicht werden.
Welche Inhalte eignen sich für Rechtsanwält:innen auf LinkedIn?
Besonders geeignet sind aktuelle Entscheidungen, Gesetzesänderungen, typische Fehler aus der Beratungspraxis, Checklisten, häufige Mandantenfragen, Veranstaltungs- und Vortragsthemen sowie fachliche Einschätzungen zu aktuellen Entwicklungen. Entscheidend ist, dass der praktische Nutzen für die Zielgruppe erkennbar wird.
Dürfen Rechtsanwält:innen in Österreich auf LinkedIn Werbung machen?
Grundsätzlich ja. Nach § 10 Abs. 5 RAO und § 47 RL-BA 2015 muss anwaltliche Werbung jedoch insbesondere wahr, sachlich und mit den Berufspflichten vereinbar sein. Marktschreierische Selbstanpreisung und verschiedene weitere Werbeformen sind unzulässig. Bei Mandatsinformationen müssen zusätzlich Verschwiegenheitspflichten beachtet werden.
Wie schnell bringt LinkedIn neue Mandate?
LinkedIn sollte nicht primär als kurzfristiger Lead-Kanal betrachtet werden. Der größte Nutzen entsteht durch wiederkehrende Sichtbarkeit und den langfristigen Aufbau von Vertrauen. Erste relevante Kontakte und Website-Besuche können relativ schnell entstehen; die Wirkung auf konkrete Mandate sollte jedoch über mehrere Monate beobachtet werden.