Langsamer Support, wiederkehrende Probleme, fehlende Dokumentation oder unklare Rechnungen – es gibt viele Gründe, über einen Wechsel des IT-Dienstleisters nachzudenken. Trotzdem zögern viele Kanzleien. Schließlich hängen wichtige Arbeitsabläufe von einer funktionierenden IT ab und ein Ausfall kann im Kanzleialltag schnell zum ernsthaften Problem werden.
Mit einer strukturierten Vorbereitung lässt sich der IT-Dienstleister jedoch wechseln, ohne den laufenden Kanzleibetrieb unnötig zu beeinträchtigen.
Warum ein IT-Wechsel in Kanzleien besonders sensibel ist
E-Mail, Kanzleisoftware, Dokumentenmanagement, Telefonie, Cloud-Dienste, ERV oder FinanzOnline: Zahlreiche zentrale Arbeitsabläufe einer Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzlei sind heute von der IT abhängig.
Hinzu kommen vertrauliche Mandantendaten, Fristen und sensible Dokumente. Ein ungeplanter Ausfall oder fehlende Zugänge können deshalb weitreichendere Folgen haben als ein gewöhnliches technisches Problem.
Für einen Wechsel gilt daher eine einfache Grundregel:
Erst übernehmen, dann trennen.
Der neue IT-Partner sollte die bestehende Umgebung kennen, alle notwendigen Zugänge besitzen und die Datensicherung geprüft haben, bevor die Zugriffsrechte des bisherigen Dienstleisters entfernt werden.
Wann ist ein Wechsel des IT-Dienstleisters sinnvoll?
Nicht jede technische Störung ist automatisch ein Grund für einen Anbieterwechsel. Häufen sich bestimmte Probleme, sollte die Zusammenarbeit jedoch hinterfragt werden.
Typische Warnzeichen sind:
- wiederkehrende IT-Probleme ohne dauerhafte Lösung
- lange oder schwer vorhersehbare Reaktionszeiten
- fehlende oder unvollständige Dokumentation
- unklare Zuständigkeiten zwischen IT-Dienstleister und Softwareanbieter
- zentrale Passwörter, die ausschließlich beim Dienstleister liegen
- kein eigener Zugriff auf Microsoft 365, Domain oder Cloud-Systeme
- veraltete Geräte und ungeklärte Sicherheitsrisiken
- schwer nachvollziehbare Rechnungen
- starke Abhängigkeit von einer einzelnen Betreuungsperson
Besonders wichtig: Ein externer Dienstleister kann Ihre Systeme verwalten. Die Kontrolle über zentrale Konten, Domains, Lizenzen und Zugänge sollte jedoch immer bei Ihrer Kanzlei bleiben.
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So schaffen Sie eine stabile IT-Infrastruktur, die zu den Abläufen Ihrer Kanzlei passt und zuverlässig betreut werden kann.
Vor der Kündigung: Verträge und Zuständigkeiten prüfen
Die Kündigung des bisherigen IT-Dienstleisters sollte nicht der erste Schritt sein. Zunächst muss geklärt werden, welche Leistungen aktuell über den Anbieter laufen und welche davon bei Vertragsende betroffen wären.
Vertrag prüfen – Klären Sie unter anderem:
- Welche Kündigungsfrist gilt?
- Welche Leistungen sind im Vertrag enthalten?
- Wer stellt Microsoft 365, Virenschutz, Backup oder Telefonie bereit?
- Gehört eingesetzte Hardware der Kanzlei oder wird sie gemietet?
- Welche Vereinbarungen zur Verarbeitung und zum Schutz Ihrer Daten bestehen?
Lizenzen und Abonnements kontrollieren
Microsoft 365, Backup-Lösungen, Sicherheitssoftware und weitere Dienste werden häufig über den bestehenden IT-Anbieter abgerechnet.
Vor dem Wechsel sollte daher geklärt werden, wer tatsächlich Vertragspartner ist und welche Lizenzen übernommen oder neu eingerichtet werden müssen.
Domain und Hosting überprüfen
Auch die Domain der Kanzlei sollte überprüft werden. Ist die Kanzlei selbst als Inhaberin registriert? Gibt es einen eigenen Zugang zum Registrar? Wer verwaltet DNS, Website und E-Mail?
Diese Fragen sollten beantwortet sein, bevor der bisherige Dienstleister seine Arbeit beendet.
Der erste Schritt des neuen IT-Partners: die Bestandsaufnahme
Eine saubere Übernahme beginnt mit einer vollständigen Dokumentation der bestehenden IT-Landschaft.
Dazu gehören beispielsweise:
- Arbeitsplätze: PCs, Notebooks, Drucker und Scanner
- Netzwerk: Firewall, Router, WLAN und VPN
- Server und Speicher: lokale Server, NAS-Systeme und Cloud-Speicher
- Kommunikation: Microsoft 365, E-Mail, Telefonie und Videokonferenzen
- Kanzleisoftware: Aktenverwaltung, Zeiterfassung und Leistungserfassung
- Dokumentenmanagement (DMS): digitale Akten, Dokumentenablage und Schnittstellen
- Fristen und Termine: Fristenkalender, Terminverwaltung und Erinnerungsfunktionen
- Spezielle Systeme: ERV, FinanzOnline und weitere branchenspezifische Anwendungen
- IT-Sicherheit: Virenschutz, Endpoint Security, Backup und Mehrfaktor-Authentifizierung
- Fernzugriffe: Homeoffice, Remote Desktop und externe Wartungszugänge
Entscheidend ist dabei nicht nur, welche Programme installiert sind. Der neue IT-Dienstleister muss verstehen, wie Ihre Kanzlei tatsächlich arbeitet.
Wie gelangen Dokumente vom Posteingang in den Akt? Wie werden Fristen verwaltet? Wie greifen Mitarbeiter aus dem Homeoffice auf Daten zu? Welche Systeme müssen jederzeit verfügbar sein?
Erst wenn diese Abläufe bekannt sind, kann die IT zuverlässig übernommen werden.
Zugänge sicher übernehmen und anschließend ändern
Nach erfolgreicher Übernahme sollten wichtige Passwörter und administrative Zugänge geändert werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Microsoft 365
- Server
- Firewall
- Backup-Systeme
- Domain und Hosting
- Fernwartungssoftware
- Cloud-Dienste
- administrative Konten der Kanzleisoftware
Die Zugänge des bisherigen Dienstleisters sollten allerdings nicht vorschnell deaktiviert werden. Erst wenn die neue Betreuung funktioniert und alle relevanten Systeme getestet wurden, sollten nicht mehr benötigte Berechtigungen entfernt werden.
Microsoft 365, Domain und bestehende Systeme müssen nicht neu angelegt werden
Ein neuer IT-Dienstleister bedeutet nicht automatisch eine komplett neue IT-Infrastruktur. Bestehende Microsoft-365-Umgebungen, Domains, Geräte oder Firewalls können in vielen Fällen weiterverwendet werden. Geändert werden hauptsächlich Zuständigkeiten, administrative Berechtigungen und gegebenenfalls einzelne technische Komponenten.
Wichtig ist vor allem, dass die Kanzlei selbst zumindest über einen unabhängigen administrativen Zugang zu ihren zentralen Systemen verfügt. Damit bleibt sie auch dann handlungsfähig, wenn sich der IT-Dienstleister erneut ändern sollte.
Backups vor dem Wechsel tatsächlich testen
Eine vorhandene Datensicherung bedeutet noch nicht automatisch, dass Daten im Ernstfall problemlos wiederhergestellt werden können.
Vor der Übergabe sollte daher geklärt werden:
- Welche Daten werden gesichert?
- Wie häufig erfolgen Sicherungen?
- Wo werden die Backups gespeichert?
- Gibt es eine unabhängige Kopie außerhalb der eigenen Infrastruktur?
- Wann wurde zuletzt eine Wiederherstellung getestet?
- Wie lange würde eine vollständige Wiederherstellung dauern?
Gerade für Kanzleien ist entscheidend, nicht nur ein Backup zu besitzen, sondern einen nachvollziehbaren Wiederherstellungsprozess zu haben.
Neben einem funktionierenden Backup sollte Ihre Kanzlei auch wissen, wie sie bei einem vollständigen IT-Ausfall weiterarbeitet. Welche Punkte dabei entscheidend sind, zeigen wir in unserem Beitrag zur IT-Notfallvorsorge für Kanzleien.
Kanzleisoftware und Fachanwendungen frühzeitig berücksichtigen
Der Wechsel des IT-Dienstleisters bedeutet normalerweise nicht, dass gleichzeitig die Kanzleisoftware ausgetauscht werden muss.
Trotzdem sollten die jeweiligen Softwareanbieter bei Bedarf frühzeitig einbezogen werden. Kanzleisoftware, Dokumentenmanagement, ERV-Anwendungen oder Programme für Buchhaltung und Steuerberatung können bestimmte Anforderungen an Server, Datenbanken, Netzwerk oder Sicherheitssoftware stellen.
Der neue IT-Partner sollte diese Abhängigkeiten bereits bei der Bestandsaufnahme berücksichtigen. So verhindert man, dass nach der eigentlichen Übergabe plötzlich einzelne Fachanwendungen nicht mehr funktionieren.
Der richtige Zeitpunkt für den Wechsel
Kritische Änderungen sollten möglichst außerhalb der regulären Arbeitszeiten durchgeführt werden.
Statt die komplette IT gleichzeitig umzubauen, empfiehlt sich eine schrittweise Vorgehensweise:
- Betreuung übernehmen: Zugänge sichern, Infrastruktur dokumentieren sowie Support und Backup gewährleisten.
- Systeme stabilisieren: fehlende Dokumentationen ergänzen, Sicherheitsprobleme beheben und Zuständigkeiten klären.
- IT optimieren: Erst danach sollten größere technische Veränderungen oder Modernisierungen umgesetzt werden.
Nach der Übernahme werden die wichtigsten Arbeitsabläufe getestet. Dazu gehören beispielsweise Anmeldung, E-Mail, Kanzleisoftware, Dokumentenzugriff, Drucker, Telefonie, VPN, ERV oder FinanzOnline sowie die Datensicherung.
Was tun, wenn der bisherige IT-Dienstleister nicht kooperiert?
Nicht jede Übergabe verläuft problemlos. Fehlen Dokumentationen oder werden benötigte Zugänge nicht unmittelbar bereitgestellt, sollte strukturiert vorgegangen werden.
Statt allgemein „alle Passwörter“ anzufordern, empfiehlt sich eine konkrete Liste der benötigten Systeme, Konten und Informationen.
Viele Zugänge können außerdem unabhängig vom bisherigen Dienstleister wiederhergestellt werden – beispielsweise über Domainregistrare, Microsoft-Konten, Softwareanbieter oder Internetprovider.
Wichtig ist vor allem, nicht vorschnell Systeme oder Accounts zu sperren, solange noch nicht geklärt ist, ob sie für die Übergabe benötigt werden.
IT-Dienstleister wechseln: Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Erst übernehmen, dann die bisherige Betreuung beenden.
- Verträge, Kündigungsfristen und Lizenzen vorab prüfen.
- Eine vollständige Bestandsaufnahme der Kanzlei-IT durchführen.
- Zentrale Accounts und Domains müssen unter Kontrolle der Kanzlei bleiben.
- Backups nicht nur kontrollieren, sondern Wiederherstellung testen.
- Kanzleisoftware und branchenspezifische Anwendungen berücksichtigen.
- Kritische Umstellungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten durchführen.
- Alte Zugänge erst nach erfolgreicher Übernahme entfernen.
- Nach dem Wechsel alle wichtigen Arbeitsabläufe testen.
Fazit: Der Wechsel des IT-Dienstleisters muss den Kanzleibetrieb nicht unterbrechen
Ein Wechsel des IT-Partners ist ein sensibles, aber gut planbares Projekt. Entscheidend sind eine vollständige Bestandsaufnahme, eine koordinierte Übergabe und klar geregelte Zugriffsrechte.
Gerade Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien sollten dabei nicht nur Server und Arbeitsplätze betrachten. Auch Kanzleisoftware, Dokumentenmanagement, E-Mail, ERV, FinanzOnline, Fristenmanagement und Datensicherung müssen berücksichtigt werden.
Mit einer kurzen Übergangsphase und einer klaren Vorgehensweise kann die Betreuung wechseln, ohne dass der Kanzleibetrieb unnötig beeinträchtigt wird.
Häufige Fragen zum Wechsel des IT-Dienstleisters
Wann sollte eine Kanzlei den IT-Dienstleister wechseln?
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn technische Probleme regelmäßig auftreten, Supportanfragen nur langsam bearbeitet werden oder wichtige Systeme nicht ausreichend dokumentiert sind. Auch unklare Zuständigkeiten, veraltete Sicherheitsmaßnahmen oder fehlender Zugriff auf zentrale Konten können Gründe sein, die bestehende IT-Betreuung zu hinterfragen.
Kann der IT-Dienstleister-Wechsel ohne Ausfall durchgeführt werden?
Ja. Mit einer strukturierten Vorbereitung kann die Übergabe größtenteils im laufenden Betrieb erfolgen. Kritische Änderungen an Servern, Zugängen oder Netzwerkkomponenten sollten möglichst außerhalb der regulären Arbeitszeiten durchgeführt werden, damit der Kanzleibetrieb nicht unnötig beeinträchtigt wird.
Welche Zugänge werden für die Übergabe benötigt?
Benötigt werden in der Regel administrative Zugänge zu Microsoft 365, Servern, Firewall, Backup-Systemen, Domain und Hosting sowie zu relevanten Cloud-Diensten und Fachanwendungen. Welche Zugänge tatsächlich erforderlich sind, hängt von der bestehenden IT-Infrastruktur der Kanzlei ab.
Was passiert mit Microsoft 365, Domain und bestehenden Lizenzen beim Wechsel?
Diese Systeme müssen normalerweise nicht neu eingerichtet werden. In vielen Fällen können bestehende Umgebungen weiterverwendet werden. Wichtig ist, dass Zuständigkeiten, administrative Berechtigungen und Vertragsverhältnisse geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Muss beim Wechsel auch die Kanzleisoftware ausgetauscht werden?
Nein. Der Wechsel des IT-Dienstleisters bedeutet nicht automatisch, dass auch die Kanzleisoftware gewechselt werden muss. Der neue IT-Partner sollte jedoch die technischen Anforderungen der eingesetzten Software kennen und bei Bedarf mit dem jeweiligen Softwareanbieter zusammenarbeiten.
Was kann man tun, wenn der bisherige IT-Dienstleister nicht kooperiert?
In diesem Fall sollte zunächst genau dokumentiert werden, welche Zugänge, Informationen und Unterlagen fehlen. Viele Accounts lassen sich über Anbieter, Domainregistrare oder Microsoft wiederherstellen. Wichtig ist, strukturiert vorzugehen und bestehende Zugänge nicht vorschnell zu deaktivieren, solange die Übergabe noch nicht abgeschlossen ist.